
Dienststelle des Polizeireviers Beverstedt Schulstraße 1 27616 Beverstedt
Nachrichtlich an: Staatsanwaltschaft Stade, Abteilung V – Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Norden (NLWKN) – Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Hannover
Anzeige: Zuwiderhandlungen gegen das Bundesnaturschutzgesetz im FFH-Gebiet Östliche Malse: Arbeiten während der Brut- und Setzzeit 2018 durch Revierförster Peter Gotthard, insbesondere während der Einflugzeit des besonders geschützten Schwarzstorches
16.06.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen des Vorkommens des Schwarzstorches ist das FFH-Gebiet „Östliche Malse“ ein besonders schützenswerter Ort. Seit Jahrzehnten brütet dort erfolgreich der Schwarzstorch, zumindest wenn er nicht massiv gestört wird. Stören ließ er sich beim Brutgeschäft nicht durch die wenigen Spaziergänger, sondern durch massive Forstarbeiten, die mittlerweile schon zwei Mal in den letzten 10 Jahren während des Beginns der Brutzeit durchgeführt wurden. So wurde vor einigen Jahren im FFH-Gebiet in der Nähe des Nistplatzes eine Stieleichenplantage angelegt. Die Fällaktionen alter Bäume und die Rodung mit schwerem Gerät sowie die Zerstörung des Weges auf der gesamten Länge bis zum Schotterhauptweg im November 2011 und weiter dann im Winter 2012 bzw. Frühjahr 2012 haben zu einer signifikanten Umwandlung des Brutgebietes geführt. Dies führte dazu, dass der Schwarzstorch das Brutgebiet im Früjahr 2012 anflog, dieses aber nicht mehr annahm, sondern suchend die Gebiete „Schiphörn“ und „Bolzbecken“ überflog.
Bisher war das gesamte Gebiet des Malser Waldes jagdlich an zwei Parteien verpachtet. Das Gebiet soll nunmehr von der Forstverwaltung selbst bejagt werden, in Form sogenannter Jagdbegehungsscheine, die gegen Gebühr an einzelne Privatpersonen vergeben werden.
In diesem Frühjahr wurden aufgrund der Änderung der Jagdverpachtung diverse alte Ansitze während der Brut-und Setzzeit entfernt und mindestens ein Dutzend neue Jagdansitze vor allem im FFH-Gebiet des Malser Waldes installiert (Bilder 1 und 2). Zum einen ist die hohe Zahl an Ansitzen in diesem sensiblen Naturschutzgebiet zu kritisieren (Bild 4), zum anderen wurden diese z.T. mit schwerem Gerät mitten im Bestand platziert. Während dieser Zeit wurde auch eine Schneise mit schwerem Gerät nahe des Schwarzstorchnestes geschlagen, um einen alten Ansitz zu entfernen, wie auf beigefügten Bildern zu erkennen ist. Wohlgemerkt: In der Brut- und Setzzeit, nahe des traditionellen Nestbereiches des Schwarzstorchs (Bild 3)!
„Da der Schwarzstorch am Brutplatz immer noch als überaus scheu und empfindlich zu gelten hat, sind Störungen, veranlaßt durch die Anwesenheit des Menschen und dessen vielfältige potentielle Aktivitäten in Horstnähe, als weiterer bedeutender Gefährdungsfaktor anzusehen.“ . . . . . . „Dabei liegt es gleichsam in der Natur der Sache, dass von unterschiedlichen Forstmaßnahmen ein hohes Störungsrisiko ausgehen kann.“ „ . . . . . . . . forstliche Maßnahmen, die zu einer Aufgabe der Brut geführt haben (sind) vielfach belegt.“*
* in Janssen, Hormann, Rohde Der Schwarzstorch, Westarp Wissenschaften, 2004, Seiten 321-328. Das Fachbuch ist durch die Mitwirkung des niedersächsischen „Schwarzstorch-Papstes“, Herrn Alfred Nottorf, konzipiert und veröffentlicht worden.
Vollkommen unverständlich ist das in der 23./24. Kalenderwoche diesen Jahres verfügte, sich zeitlich anschließende Betretungsverbot mehrerer Wege in diesem Bereich durch den Landkreis Cuxhaven, was vermutlich durch den zuständigen Förster, Herrn Peter Gotthard, initiiert worden ist.
Das Betretungsverbot solle „Ruhe“ in das Naturschutzgebiet bringen, ist die Auskunft auf Nachfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises. Wie sich das zu den forst-/jagdlichen Arbeiten insbesondere in der Brut- und Setzzeit verhält, erschließt sich uns nicht. Außerdem ist zu befürchten, dass bei dieser Menge der Jagdansitze die bisherige Ruhe (nur wenige Waldbesucher!) durch verstärkten Jagdbetrieb auf der Strecke bleibt. Es scheint evident, dass das Betretungsverbot dazu dient, den zukünftigen Jagdbetrieb – vollkommen ungehindert – zu begünstigen. Grundlegende Rechte der Bevölkerung im Wald werden mithin verletzt respektive eingeschränkt; das private Jagdinteresse einzelner Hobbyjäger hingegen wird durch diese Maßnahmen des zuständigen Forstbeamten Herrn Gotthard einseitig begünstigt; die prinzipielle Gleichrangigkeit der unterschiedlichen Interessen und die gesetzlichen Naturschutzbestimmungen erfahren eine unzulässige, subjektive Beliebigkeit.
Die o. ausgeführte Darstellung erläutert die Zusammenhänge der Anzeige: Zuwiderhandlungen gegen das Bundesnaturschutzgesetz im FFH-Gebiet der Östlichen Malse durch Revierförster Peter Gotthard.
Wir bitten um Verfolgung und ggf. um Weiterleitung dieser Anzeige an weitere zuständige Stellen!
Mit freundlichen Grüßen
M. Schuster
Anlagen Bilder 1 – 4










